Elternausschuss

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden auf den ersten Klassenelternabenden pro Klasse ein:e GBS-Elternvertreter:in gewählt.

Etwa alle 6 Wochen treffen sich alle gewählten GBS-Elternvertreter:innen (GBS-Elternausschuss) mit der GBS-Leitung zur Besprechung aktueller Themen. Ein Austausch mit den Eltern und eine angemessene Rückmeldung zu unserer Arbeit sind uns ausgesprochen wichtig.

Das GBS-Angebot ist über die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) organisiert [nicht über die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)]. Wir unterliegen dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG).

Das KiBeG (§§ 24/25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung für die Dauer eines Jahres wählen.

Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertretungen den Elternausschuss. In Rücksprache mit dem schulischen Elternrat können die Elternausschüsse der Nachmittagsbetreuung in beratender Funktion an den Elternratssitzungen teilnehmen, um eine möglichst effektive Koordinierung/Verzahnung von Vormittag und Nachmittag zu gewährleisten.

Der Elternausschuss wählt idealerweise eine Vertretung und deren Stellvertretung für den entsprechenden Bezirkselternausschuss. Die Bezirkselternausschüsse sind die offiziellen gesetzlichen Elternvertretungen aller Kitas und GBS-Standorte. Diese entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss (LEA).

Des Weiteren gibt es an unserer Schule einen Ganztagsausschuss (GTA). In diesem Ausschuss beraten Schule, Eltern und Kooperationspartner gemeinsam über alle wichtigen Fragen bezüglich des Ganztags. Die Mitwirkung aller an Schule Beteiligten soll dadurch gestärkt und intensiviert werden.

Der Ausschuss ist ein paritätisch besetztes Gremium, welches vor Entscheidungen der Schulkonferenz zu Fragen der ganztägigen Bildung und Betreuung gehört wird, auch Beschlüsse der Schulkonferenz in Ganztagsfragen vorbereiten kann.