Der Elternausschuss

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden auf den ersten Jahrgangselternabenden pro Jahrgang mindestens ein:e Elternvertreter:in und ein:e Stellvertreter:in gewählt.

Etwa alle 6 Wochen treffen diese sich mit der GBS-Leitung zur Besprechung aktueller Themen. Ein Austausch mit den Eltern und eine angemessene Rückmeldung zu unserer Arbeit sind uns ausgesprochen wichtig.

Die GBS-Betreuung ist über die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) organisiert [nicht über die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)].

Das KiBeG (§§ 24/25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen.

Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertretungen den Elternausschuss. In Rücksprache mit dem schulischen Elternrat können die Elternausschüsse der Nachmittagsbetreuung in beratender Funktion an den Elternratssitzungen teilnehmen, um eine möglichst effektive Koordinierung/Verzahnung von Vormittag und Nachmittag zu gewährleisten.

Der Elternausschuss wählt idealerweise eine Vertretung und deren Stellvertretung für den entsprechenden Bezirkselternausschuss. Die Bezirkselternausschüsse sind die offiziellen gesetzlichen Elternvertretungen aller Kitas und GBS-Standorte. Diese entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss (LEA).